Kirchenvorstandswahl 2014
Am 14. September 2014 wird in unserer Landeskirche, also auch in unserer Kirchgemeinde der Kirchenvorstand neu gewählt. Unser Ortsgesetz besagt, dass acht Kirchenvorsteher gewählt werden. Diese werden danach, gemeinsam mit dem Pfarrer, noch zwei weitere Gemeindeglieder berufen. Wählen dürfen getaufte und konfirmierte oder erwachsen getaufte Gemeindeglieder ab vollendetem 14. Lebensjahr, die zu unserer Kirche gehören …