Am 14. September 2014 wird in unserer Landeskirche, also auch in unserer Kirchgemeinde der Kirchenvorstand neu gewählt. Unser Ortsgesetz besagt, dass acht Kirchenvorsteher gewählt werden. Diese werden danach, gemeinsam mit dem Pfarrer, noch zwei weitere Gemeindeglieder berufen. Wählen dürfen getaufte und konfirmierte oder erwachsen getaufte Gemeindeglieder ab vollendetem 14. Lebensjahr, die zu unserer Kirche gehören und die kirchlichen Rechte besitzen. Gewählt werden dürfen ebensolche Gemeindeglieder, die kirchlich engagiert sind, ein grundsätzliches Ja zur Säuglingstaufe haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag noch nicht 68 Jahre alt sind, und dazu bereit sind, Verantwortung in der Kirchgemeinde zu übernehmen. Wahlvorschläge sind mithilfe des folgenden Formulars bis zum 2. August 2014 bei Herrn Dietrich Haustein bei einem Gottesdienst, einer Gemeindeveranstaltung oder per Post (Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 6 in 08496 Neumark) abzugeben (Briefpost bitte so absenden, dass sie spätestens am 2. August ankommt!). Diese werden vom Kirchenvorstand auf die Gültigkeit hin geprüft, auch daraufhin, ob die „fünf Unterstützer“ ebenso Kirchgemeindeglieder unserer Kirchgemeinde sind und die Voraussetzungen zur Wahl erfüllen…
Verwandte ersten Grades dürfen zwar kandidieren, aber von diesen wird nur der, der die meisten Stimmen hat, im Kirchenvorstand seinen Platz finden, auch, wenn der andere mehr Stimmen als andere auf sich vereinigt. Gleiches trifft auf von der Kirchgemeinde angestellte Mitarbeiter zu, von denen nur eine/r im Kirchenvorstand vertreten sein darf.
Im Gottesdienst am 03. August und am 7. September werden die Namen der Kandidaten bekanntgegeben und diese kurz vorgestellt.
Am 14. September ist dann im Pfarrhaus die Kirchenvorstandswahl nach dem Gottesdienst bis 15 Uhr. Im Anschluss daran findet die Auszählung statt, die grundsätzlich öffentlich ist und natürlich nicht von Kandidaten erfolgt, sondern von einem unparteiischen Wahlausschuss. Dieser steht unter Leitung von Herrn Haustein, dem Vorsitzenden des Wahlausschusses. Über das Internetschaufenster der Kirchgemeinde und am darauffolgenden Sonntag im Gottesdienst werden die Namen der Gewählten bekanntgegeben. Unter Leitung des Pfarrers treten die Gewählten zu einer Sitzung zusammen, in der zwei weitere Kandidaten berufen werden. Dazu erfolgt die Einladung rechtzeitig. Diese ist naturgemäß nicht öffentlich. Auch diese Namen werden im Gottesdienst der Gemeinde bekanntgegeben. Unser bisheriger Kirchenvorstand ist bis zur Einführung des neuen Kirchenvorstandes, die am 1. Advent im Festgottesdienst sein wird, noch im Amt. Für Dankesworte ist dann Zeit – jetzt stecken wir noch bis zu den Ohren in der Arbeit drin.
Kirchenvorstandswahl ist erlebte Demokratie, aber immer mit der Bitte um den guten Geist Gottes, ohne den Gemeinde nicht sein kann. Gehen wir voller Vertrauen darauf zu!